Frühbucherkatalog Fluss & Küsten
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Zu einem perfekten Urlaub und einer unbeschwerten Reise ist ein guter Reiseschutz einfach unverzichtbar. Gehen Sie kein Risiko ein und schützen Sie sich und Ihre Liebsten vor bösen Überraschungen! Besonders im Ausland ist man oft hilflos und die Kosten übersteigen schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten.
Ersetzt Ihnen die vertraglich geschuldeten Storno- oder Umbuchungskosten, wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder verspätet antreten müssen, zum Beispiel bei:
Unerwartet schwerer Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je versicherte Person.
Erstattung der Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte (In den ersten acht Tagen Erstattung des kompletten Reisepreises, ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen.)
Versicherte Gründe sind z. B.: unerwartet schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Seekrankheit, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je versicherte Person.
Ersetzt Ihnen die vertraglich geschuldeten Storno- oder Umbuchungskosten, wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder verspätet antreten müssen, zum Beispiel bei:
Unerwartet schwerer Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je versicherte Person.
Erstattung der Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte (In den ersten acht Tagen Erstattung des kompletten Reisepreises, ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen.)
Versicherte Gründe sind z. B.: unerwartet schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Seekrankheit, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je versicherte Person.
Ersetzt Ihnen die vertraglich geschuldeten Storno- oder Umbuchungskosten, wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder verspätet antreten müssen, zum Beispiel bei:
Unerwartet schwerer Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je versicherte Person.
Erstattung der Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte (In den ersten acht Tagen Erstattung des kompletten Reisepreises, ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen.)
Versicherte Gründe sind z. B.: unerwartet schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Seekrankheit, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit
Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: ambulante Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je versicherte Person.
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg
Telefon (040) 4119-1501
Telefax (040) 4119-3586
E-Mail: reiseleistung@hansemerkur.de
Homepage: www.hmrv.de
24-Stunden-Notruf-Service von Roland Assistance – bei dringenden Notfällen während der Reise.
Aus dem Inland: 040 5555-7877
Aus dem Ausland: +49 40 5555-7877
Wichtig: Diese Notfallrufnummer ist für Notfälle reserviert.
Für den Fall dass doch einmal der Schadensfall eintritt, erreichen Sie Ihren Versicherer, die HanseMerkur Reiseversicherung AG, wie folgt:
Telefon: (040) 4119-2300 (Montag - Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr)
Telefax: (040) 4119-3586
E-Mail: reiseleistung@hansemerkur.de
Internet: Schaden online melden
Sie möchten Ihre Schadenmeldung per Post oder Fax senden? Hier finden Sie die entsprechenden Schadenformulare:
Reiserücktrittsversicherung
Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)
Reisekrankenversicherung
Reisegepäckversicherung
Reise-Unfallversicherung
Reise-Haftpflichtversicherung
Notfallversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen - also auch wenn Sie an COVID-19 erkranken.
Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellen kein versichertes Ereignis dar.
Mit dem Corona-Reiseschutz können Sie sich außerdem zusätzlich für den Fall der häuslichen Quarantäne absichern.
Wir empfehlen Ihnen, die Reiserücktrittsversicherung direkt mit Ihrer Urlaubsbuchung abzuschließen, damit Ihr Reisepreis sofort abgesichert ist. Schließen Sie Ihre Reiserücktritts-, Abbruch- oder Corona-Zusatzversicherung erst später ab, so können Sie dies bis 30 Tage vor Reisebeginn tun.
Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen. Für alle anderen Versicherungen muss der Abschluss vor Antritt der Reise erfolgen.
Als Risikopersonen sind definiert:
- Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben sowie deren Angehörige. (Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.)
- Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihrer/Ihres Ehepartnerin/-partners oder Lebenspartnerin/-partners Lebensgefährtin/-gefährten.
- Diejenigen Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen.
Als Angehörige zählen:
Ehepartnerin/-partner, Lebenspartnerin/-partner, Lebensgefährtin/-gefährte, Großeltern und Enkel, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Geschwister, Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder, Schwiegermutter/-vater, /-sohn, /-tochter, Schwägerin, Schwager sowie angeheiratete Großeltern oder angeheiratete Enkel, Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten, Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Die Versicherungsprämie ist sofort bei Vertragsabschluss fällig.
Der Hin- und Rückreisetag zählt jeweils als voller Tag. Eine Reise vom 01. bis 02. hat somit zwar nur eine Übernachtung aber zwei zu versichernde Reisetage.